UN - Behindertenrechtskonvention (UN - BRK)

 

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit dem 29. März 2009 geltendes Recht in Deutschland.


Sie garantiert in Artikel 24 jedem behinderten Menschen

  • das Recht auf Bildung
  • das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht in Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • das Recht auf notwendige Unterstützung innerhalb der allgemeinen Schulen, so dass jedes Kind seinen individuellen Möglichkeiten voll ausschöpfen und erfolgreich lernen kann

Leider erfolgt die Umsetzung der Konvention in das Schulrecht der Bundesländer nur sehr zögerlich bzw. gar nicht, vor allem im Freistaat Sachsen. Das sächsische Kultusministerium zählt die Förderschulen zur allgemein- bildenden Schule und ist deshalb der Ansicht, dass somit jetzt schon eine inklusive Bildung nach Artikel 24 umgesetzt wird. Diese Ansicht widerspricht dem Geist der UN- Behindertenrechtskonvention, denn diese sieht das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern vor.

Wir Eltern erleben nach wie vor eine unglaubliche Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Verpflichtung alle Kinder und Jugendlichen in die Allgemeine Schule einzubeziehen und der Praxis, Kinder mit Behinderungen auszugrenzen und gegen den erklärten Elternwillen Förderschulen zuzuweisen.

Deshalb hat die LAG "Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen" NRW in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeits- gemeinschaft sowie dem SoVD den führenden Völkerrechtler und Professor für öffentliches Recht, Prof. Dr. Eibe Riedel gebeten zu klären, welche Rechte Kinder mit Behinderung auch jetzt schon den Schulbehörden gegenüber geltend machen können.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse aus dem Gutachten von Prof. Riedel können Sie hier herunterladen (PDF)


Die UN-Behindertenrechtskonvention in deutscher Übersetzung als PDF zum Download

UN-Behindertenrechtskonvention - Schattenübersetzung
 
 


Zweite und dritte Staatenprüfung zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention

Die Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention findet am 29. und 30. August 2023 in Genf statt.
Nach 2015 wird zum 2. Mal vom Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen geprüft wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt.
Im Anschluss werden wichtige Hinweise und Aufgabenstellungen zur Umsetzung der UN-BRK sowie Aufgabenstellungen für die Zukunft erwartet.
Im Bereich inklusiver Bildung werden im kommenden Abschlussbericht sicherlich viele Hausaufgaben für die Zukunft zu finden sein. Diese werden in den abschließenden Bemerkungen zusammengefasst.

Damit sich der Fachausschuss in Genf ein umfassendes Bild über die Situation in Deutschland machen kann, gibt es neben dem Bericht der Bundesregierung mehrere Parallelberichte die wir unterstützen.

Link zum Parallelbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2023
„Menschenrechte jetzt“
https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID292569

Link zum Artikel „Der UNO ist unser Föderalismus egal“ sowie zur Stellungnahme des mittendrin e.V. an den UN-Fachausschuss  
NGO Stellungnahme zum 2. und 3. Staatenbericht Deutschlands über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD)“
https://www.mittendrin-koeln.de/aktuell/detail/der-uno-ist-unser-foederalismus-egal

Link zum Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
„Neuer Schwung für die UN-Behindertenrechtskonvention“
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/neuer-schwung-fuer-die-un-behindertenrechtskonvention

Link zu den Dokumenten zur zweiten Staatenprüfung Deutschlands
https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/UN_BRK/Staatenpruefung/Zweite_Staatenpruefung/staatenpruefung_node.html;jsessionid=4BF0D8F3CB7E918DBD9D7895210EA195.internet942

Link zur 29. Sitzung   CRPD - Convention on the Rights of Persons with Disabilities;  29th Session (14 Aug 2023 - 08 Sep 2023)
(nur in englisch)
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2622&Lang=en 


Abschließende Bemerkungen

Concluding Observations des UN-BRK-Ausschusses 
tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2FC%2FDEU%2FCO%2F2-3&Lang=en
(bisher nur in Englisch)