Unterstützte Beschäftigung (UB)
Zielt auf dauerhafte und bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
UB ist eine Methode zur beruflichen Orientierung, Qualifizier- ung und Integration von Menschen mit Behinderungen. Durch die Wahlmöglichkeit und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen soll die inklusive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Dabei orientiert sie sich an den individuellen Fähigkeiten des Einzelnen und berücksichtigt die Anforderungen der Arbeitgeber.
Das Konzept Unterstützte Beschäftigung wurde Ende der 1970er Jahre in den USA entwickelt.
Dort heißt es Supportet Employment.
In Deutschland machte man seit Mitte der 1980er bzw. seit Anfang der 1990er Jahre Erfahrungen in einzelnen Regionen bzw. anhand von Modellversuchen.
Wichtiges Element ist der Grundsatz „Erst platzieren, dann qualifizieren“
Mehr über das Konzept der Unterstützen Beschäftigung sowie weitere Informationen zum Thema erfahren Sie auch unter www.bag-ub.de
Seit 2009 gibt es in Deutschland flächendeckend die Fördermaßnahme „Unterstützte Beschäftigung” die durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird.
Zuständig ist dort die Reha-Abteilung.
Die Maßnahme Unterstützte Beschäftigung der Agentur für Arbeit und die Idee der Unterstützten Beschäftigung unterscheiden sich.
So dauert die individuelle betrieblich Qualifizierung durch einen von der Agentur beauftragten Träger im Regelfall 24 Monate. In Einzelfällen kann die Maßnahme noch einmal um bis zu 12 Monate verlängert werden
Die Maßnahme UB ist in folgende Phasen unterteilt:
- Orientierungsphase ( bis zu 8 Wochen)
- Qualifizierungsmaßnahme (bis zu 20 Monaten)
- Stabilisierungsmaßnahme (mind.1 Monat)
Neben dem Training am Arbeitsplatz (unterstützt durch Job Coach) findet durch den Träger der Maßnahme durchgeführte Wissensvermittlung und Kompetenztraining statt.
Die Maßnahme der Agentur richtet sich an Menschen von denen erwartet werden kann, dass sie durch Training unter Unterstützung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreichen können.
Sie ist nicht für den Personenkreis gedacht, welcher eine reguläre Berufsausbildung erreichen kann.
Integrationsfachdienste beraten, begleiten und vermitteln Menschen mit Behinderung und unterstützen Arbeitgeber- Innen.
Das Persönliche Budget ist eine weitere Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden.
Tagungsdokumentationen
In den vergangenen Jahren hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion in Sachsen [LAGIS] Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen e.V. im Rahmen ihrer Fachtagungen mit dem Thema Unterstützte Beschäftigung befasst.
Hierzu verweisen wir auf folgende Tagungsdokumentationen:
Erfahrungen mit der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung des IFBR Zwickau
Jana Nagler (Institut für Fortbildung und Berufliche Reintegration Zwickau GmbH)
Integration ins Berufs- und Arbeitsleben durch Unterstützte Beschäftigung am Beispiel von ACCESS Integrationsbegleitung gGmbH
Karl-Heinz Miederer (Geschäftsführer der ACCESS gGmbH, Erlangen)
Andrea 21 - Integration gelingt
Quelle: ACCESS gGmbH
Wege zur Unterstützten Beschäftigung
Karl-Heinz Miederer (Geschäftsführer der ACCESS gGmbH, Erlangen)
Integrativer Übergang in den Beruf?
(Monika Scholdei-Klie, BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen)
Publikationen
06.12.2013 - Freie Presse
Zwickau - Hohenstein-Ernstthal
Broschüre " Ich habe einen Arbeitsplatz gefunden "
63 Beispiele von Menschen mit Behinderungen in Betrieben.